Gegenseitige Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung
Vereinbarung und Bestätigung zwischen Extu, Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Georgia, deren Aktionären und verbundenen Unternehmen (im Folgenden zusammenfassend „Extu“) mit Sitz in 4170 Ashford Dunwoody Rd, Suite 250, Atlanta, GA 30319, und ______________________ („Auftraggeber“), eingetragen im Bundesstaat _______________ und mit Sitz in _______________________. Extu und der Auftraggeber werden hierin gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
In Erwägung dessen, dass die Parteien dieser Vereinbarung beabsichtigen, verschiedene Geschäftsvorhaben zu besprechen und einzugehen;
In Erwägung dessen, dass im Rahmen solcher Diskussionen und Geschäftsabschlüsse bestimmte Informationen offengelegt werden, die vertraulich und eigentumsrechtlich geschützt sind;
In Erwägung dessen, dass die Offenlegung solcher Informationen es den Parteien ermöglicht, potenziell signifikante Einkünfte zu erzielen;
In Erwägung dessen, dass die Parteien solche Informationen nur dann offenlegen, wenn die Parteien sich verpflichten, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein; und
Jetzt, daher vereinbaren die Parteien im Hinblick auf die Freigabe von Informationen und die hierin enthaltenen gegenseitigen Verpflichtungen wie folgt:
- „Offenlegende Partei“ bezeichnet die Partei, die der anderen Partei vertrauliche Informationen zur Verfügung stellt.
- „Empfängerpartei“ ist die Partei, die vertrauliche Informationen von der offenlegenden Partei erhält.
- „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, die von oder in Bezug auf die offenlegende Partei erhalten werden und (a) die wirtschaftlichen Wert, tatsächlich oder potenziell, daraus ziehen, dass sie nicht allgemein bekannt oder leicht feststellbar sind, und (b) die durch angemessene Anstrengungen unter den gegebenen Umständen geheim gehalten werden. Vertrauliche Informationen umfassen, ohne Einschränkung, jegliches Wissen oder materielles Eigentum der offenlegenden Partei (i), das die empfangende Partei im Rahmen von Gesprächen mit der offenlegenden Partei erlangt; (ii), das die offenlegende Partei der empfangenden Partei zur Verfügung stellt (einschließlich aller Kenntnisse, die infolge der Offenlegung solcher Informationen erdacht, entdeckt oder entwickelt wurden). Vertrauliche Informationen umfassen, jedoch nicht ausschließlich, folgende Arten von Wissen oder ähnliche Daten (unabhängig davon, ob sie schriftlich festgehalten sind oder nicht): (i) Pläne, Materialien oder andere Informationen, die sich auf das geplante Geschäft der offenlegenden Partei beziehen; (ii) Entdeckungen, Erfindungen, Konzepte und Ideen, ob patentierbar oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Art und Ergebnisse von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Techniken und „Know-how“; (iii) jegliche sonstigen Materialien oder Wissen, die sich auf die Geschäftspläne oder -aktivitäten der offenlegenden Partei beziehen und nicht allgemein bekannt sind; (iv) die Dienstleister der offenlegenden Partei; und (v) jegliches Wissen, wie oben beschrieben, das die offenlegende Partei als vertraulich oder proprietär behandelt oder als solches kennzeichnet. Die empfangende Partei, die sich rechtlich binden will, erklärt und garantiert hiermit der offenlegenden Partei, dass sie weder direkt noch indirekt in die Interessen oder Geschäfte der offenlegenden Partei eingreifen, diese umgehen oder zu umgehen versuchen wird.
- Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen im Vertrauen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben oder für unautorisierte Zwecke zu verwenden. Die vertraulichen Informationen dürfen nur in dem Maße genutzt werden, wie dies zur Erreichung der Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich ist. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Berater (zusammenfassend „Vertreter“) über den vertraulichen Charakter der Informationen unterrichten und sicherstellen, dass diese Mitarbeiter an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden sind. Vertrauliche Informationen dürfen nicht an Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder Berater weitergegeben werden, die diese Informationen nicht benötigen. Die empfangende Partei ist für die Handlungen und Unterlassungen aller ihrer Vertreter verantwortlich und hat allen Vertretern, denen vertrauliche Informationen offengelegt werden, eine Kopie dieser Vereinbarung auszuhändigen. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber einer Partei, die kein Vertreter im Sinne dieser Vereinbarung ist, darf nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die offenlegende Partei erfolgen.
- Vertrauliche Informationen dürfen nur in dem erforderlichen Umfang reproduziert werden, um die Absichten dieser Vereinbarung zu erfüllen. Sämtliche vertraulichen Informationen (einschließlich aller Kopien) bleiben Eigentum der offenlegenden Partei und werden nach Ablauf des Bedarfs der empfangenden Partei oder auf Anfrage der offenlegenden Partei zurückgegeben. Sämtliche Notizen, Auszüge oder Memoranden, die vertrauliche Informationen enthalten, werden vernichtet oder der offenlegenden Partei auf Anfrage zurückgegeben. Die empfangende Partei bestätigt der offenlegenden Partei, dass sie die Anweisungen der offenlegenden Partei vollständig befolgt hat und die vertraulichen Informationen weder ganz noch teilweise zurückbehalten hat. Die Offenlegung vertraulicher Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung ist nicht als öffentliche Offenlegung solcher vertraulicher Informationen durch eine der Parteien zu irgendeinem Zweck auszulegen.
- Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen oder Materialien, die: (i) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei der Öffentlichkeit zugänglich werden; (ii) der empfangenden Partei ohne Einschränkung bereits vor dem Erhalt von oder im Namen der offenlegenden Partei bekannt waren; (iii) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten offengelegt werden, der nach Wissen der empfangenden Partei keiner Verpflichtung – weder vertraglicher, treuhänderischer, gesetzlicher noch sonstiger Art – zur Vertraulichkeit gegenüber der offenlegenden Partei in Bezug auf diese vertraulichen Informationen unterliegt; (iv) zu jedem Zeitpunkt von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt werden; oder (v) aufgrund einer Anordnung oder eines Erfordernisses eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle mit entsprechender Zuständigkeit offengelegt werden müssen; vorausgesetzt jedoch, dass die empfangende Partei alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um eine solche Offenlegung zu begrenzen, und die offenlegende Partei innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt einer solchen gerichtlichen Anordnung oder eines Erfordernisses benachrichtigt, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, eine Schutzanordnung zu beantragen oder die Offenlegung anderweitig zu verhindern oder einzuschränken.
- Eigentum an vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei stimmt zu, dass die offenlegende Partei das ausschließliche Eigentum an den der empfangenden Partei offengelegten vertraulichen Informationen behält und dass alle damit verbundenen Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken und sonstigen geistigen Eigentumsrechte ausschließlich bei der offenlegenden Partei verbleiben.
- Keine Rechte oder Lizenzen an Marken, Erfindungen, Urheberrechten, Patenten oder sonstigem geistigen Eigentum werden der empfangenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung stillschweigend eingeräumt oder gewährt, und die Offenlegung von vertraulichen Informationen begründet keine Verpflichtung, der empfangenden Partei irgendwelche Rechte an oder in Bezug auf die vertraulichen Informationen zu gewähren.
- Die Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Vereinbarung bleiben für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum dieser Vereinbarung in Kraft.
- Die Parteien stimmen überein, dass die Bestimmungen dieser Vereinbarung von wesentlicher Bedeutung sind und dass, wenn der Auftraggeber nicht zugestimmt hätte, die Informationen von Extu vertraulich zu behandeln und sich an diese Vereinbarung zu halten, Extu dem Auftraggeber keine Informationen offengelegt oder zur Verfügung gestellt hätte. Hätte Extu nicht zugestimmt, an diese Vereinbarung gebunden zu sein, hätte der Auftraggeber bestimmte vertrauliche Informationen nicht an Extu weitergegeben. Jede der hierin enthaltenen Verpflichtungen ist angemessen und notwendig, um das Geschäft, die Interessen und das Eigentum der Parteien zu schützen. Die Parteien würden im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung irreparablen Schaden erleiden. Dementsprechend willigt jede Partei ein und stimmt zu, dass die andere Partei Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz, vorläufige und endgültige Unterlassungsansprüche sowie andere anwendbare gesetzliche oder anderweitige Rechtsmittel gegenüber der empfangenden Partei hat, wenn diese Partei gegen diese Vereinbarung verstoßen hat oder zu verstoßen droht. Das Bestehen eines Anspruchs einer Partei gegen die andere stellt keine Verteidigung gegen die Durchsetzung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen und Vereinbarungen durch die andere Partei dar.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt werden, so wird diese Bestimmung von der Vereinbarung abgetrennt, während die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang gültig und wirksam bleiben.
- Das Versäumnis, zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen oder auf die rechtzeitige Erfüllung einer hierin enthaltenen Verpflichtung zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung oder auf das Recht auf rechtzeitige Erfüllung aller hierin enthaltenen Verpflichtungen.
- Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin behandelten Gegenstand dar und fasst alle vorherigen Gespräche zwischen ihnen als vertrauliche Informationen zusammen. Sie darf nur durch eine schriftliche Vereinbarung, die nach dem Datum dieser Vereinbarung datiert und von beiden Parteien unterzeichnet ist, geändert werden.
- Sollte eine der Parteien Anwälte beauftragen, um Rechte aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung durchzusetzen, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung angemessener Anwaltsgebühren.
- Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Georgia und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen.
- Diese Vereinbarung wurde zwischen den Parteien ausgehandelt und gilt daher als von ihnen gemeinsam verfasst.
UNTERSCHRIEBEN UND AUSGEFERTIGT
AUFTRAGGEBER
Durch: _______________________________
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Datum: _______________________________
EXTU, INC.
Durch: _______________________________
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